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TECH Stipendium für Masterstudierende aus Europa & Südamerika
Herkunftsland:
Europäischer Kontinent, Südamerika
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Informatik
Technische Wissenschaften
Bauwesen (inkl. Architektur, Verkehrswesen), Andere und interdisziplinäre Technische Wissenschaften, Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik, Maschinenbau
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Förderungen für ganzes Studienprogramm im Zielland
Finanzierung:
Universitäten, Fachhochschulen oder sonstige Institutionen
Zielgruppe:
Graduates
Fördergeber:
FH Kärnten, Vereine und andere Einrichtungen
Kontingent:
Vier Stipendien für das WS 2024/25
Dienstleistung:
EUR 8.400,00 Euro für das erste Studienjahr (1. und 2. Semester) pro Stipendium
 
Einreichtermin:
15. 05. 2024
zuletzt
Einreichstelle:
Nach positivem Abschluss des Aufnahmeverfahrens an der FH Kärnten für den jeweiligen Masterstudiengang schicken Sie bitte folgende Unterlagen an das International Relations Office international@fh-kaernten.at
• Zusageschreiben (für einen Studienplatz an der FH Kärnten)
• Bewerbungsschreiben mit der aussagekräftigen Begründung, warum sie das Stipendium bekommen sollten
• Empfehlungsschreiben von Betreuer*innen/Forscher*innen/anderen Personen, die die Leistung bestätigen kann.

 
Hinweise zur Bewerbung:
Das TECH Stipendium für Masterstudierende richtet sich an begabte Bachelorstudierende aus Europa und Südamerika, die ab dem WS 24/25 ein Masterstudium an der Fachhochschule Kärnten absolvieren möchten.
Das Stipendium beinhaltet:
• 1. und 2. Semester: Monatliches Stipendium von 700,00 Euro
• 3. und 4. Semester: Teilzeitbeschäftigung (max. 20 h / Woche) in einem der Partnerbetriebe
Verpflichtung zur Beschäftigung in einem der Partnerbetriebe für 12 Monate nach Studienabschluss
Deutschkurs (verpflichtend im 1. und 2. Semester)

Voraussetzungen / Kriterien:
• Kein Wohnsitz in Österreich UND Nationalität laut Ausschreibung
• Weitere Voraussetzung ist, dass die Bewerber*innen exzellente Ergebnisse im Bachelor Studium, Forschungsaktivitäten und/oder soziales Engagement nachweisen können.

Verpflichtungen der Stipendiat*innen:
• Während des Förderzeitraums erbringen die Studierenden regelmäßig und unaufgefordert aktuelle Bescheinigungen und Leistungsnachweise. Wurde das 1. Semester nicht positiv abgeschlossen, so besteht kein Anspruch auf das Stipendium im 2. Semester.
• Die Stipendiat*innen verpflichten sich im Gegenzug, nach Studienabschluss, für mindestens zwölf Monate in einem der Partnerunternehmen zu arbeiten.

Weitere Informationen
Auswahl:
Die Auswahlentscheidung bzgl. einzelner Teilnehmender liegt bei den Hochschulen.
 
Letzte Änderung:
07.05.2024
 
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